Freinatur AGBs

Gültigkeit: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Dienstleistungen von Freinatur. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

Aktualisiert am: 23.05.2023

Vertragsabschlüsse

Verträge zwischen Kunden und Freinatur können nur in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Terminvereinbarungen für Projekte, Seminare und Veranstaltungen gelten ebenfalls als gültige Vertragsvereinbarung.

Einverständnigs Bildrechte

Durch gültige Buchung (Überweisung eingegangen) erklären sich Kunden von Freinatur damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videomaterialien veröffentlicht werden, die bei den Projekten entstanden sind. Freinatur darf die Bilder und/oder Videomaterialien ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Urheber oder durch Dritte, die in dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Technologien) publizistisch unter anderem zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.

Einer etwaigen Veröffentlichung auf „Facebook“ und anderen sozialen Medien wird ebenfalls zugestimmt. Die Kunden übertragen zudem dem BMI bzw. den Medienunternehmen alle Verwendungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe am Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Bilder können mit anderem Bildmaterial, Grafik oder Text kombiniert, abgeändert, skaliert oder beschnitten werden.

Es werden keine Portraits oder Bilder, verbunden mit personenbezogenen Daten, veröffentlicht. Davon unberührt bleibt ein explizites Einverständnis.

Wenn der Kunden sein Einverständnis, wie in den AGB´s erwähnt nicht geben möchte, hat er die Möglichkeit am Projekttag sein Einverständnis mündlich zu widerrufen!

Zahlungskonditionen

Zahlungskonditionen: Die Anzahlung erfolgt sofort nach Erhalt der  Buchungsbestätigung bzw. Rechnungseingang und beträgt 50% der Auftragssumme. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Verpflegung ist wenn nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt, nicht im Preis enthalten und wird bei Projektabschluss gesondert verrechnet. Die gelegten Rechnungen sind prompt und ohne Skonto zur Zahlung fällig.

Stornokonditionen

50% Anzahlung bei Terminfixierung (Wird nicht rückerstattet)

50% Restzahlung 14 Tage vor Projektstart 

Bis 5 Tage vor Projektbeginn 100% der Auftragssumme

Die Angebote finden bei jeder Witterung statt! 

Kurzfristige Stornierungen aufgrund schlechter Wetterprognosen werden ausnahmslos nicht rückerstattet.

Haftung

Die Haftung der/s Auftragnehmer:in und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung betraglich auf jene Summe beschränkt, welche der Deckung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers bzw. Erfüllungshilfen entspricht. Der/Die  Kunde:in ist sich den Umständen des bleibenden Restrisikos durch das Arbeiten in der Natur bewusst und trägt dieses eigenverantwortlich.

Die Kundin ist sich bewusst, dass das Angebot seine körperliche Integrität, bzw. jene Dritter gefährden könnte. Die Teilnehmer von angebotenen Projekten und Seminaren müssen sich im körperlich fitten und gesunden Allgemeinzustand befinden.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, Teilnehmer, die ihrerseits mit ihm kontrahieren, bzw. auf seine Kosten an den Projekten und oder Seminaren teilnehmen auf diesen Umstand hinzuweisen.

Die Teilnehmer:innen dürfen weder unter Einfluss von Alkohol, noch unter Einfluss sonst die Konzentrationsfähigkeit hemmenden Substanzen stehen. 

Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, den Anweisungen des Fachpersonals Folge zu leisten. Personen, die den Anweisungen nicht Folge leisten, oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können von den Trainern von der weiteren Teilnahme an dem Projekt ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu.

Die zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist von den Teilnehmern umgehend auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu kontrollieren um allfällige Mängel umgehend bekannt zu geben.

Aufsichtspflicht Minderjährige

Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen wird von Freinatur NICHT übernommen. Die Trainer von Freinatur sind NUR für die Programmdurchführung verantwortlich. Die Aufsichts- bzw. Obsorgepflicht obliegt den Eltern/Lehrer*innen/Begleitpersonen. Für entstandene Schäden oder mutwillige Zerstörung wird KEINE HAFTUNG von Freinatur oder den beauftragten Honorarkräften übernommen. Die entstandenen Schäden werden den Aufsichtspersonen/Einrichtungen in Rechnung gestellt.

Projektabsage

Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich Freinatur das Recht vor das Projekt / die Veranstaltung abzusagen. Den Kunden werden die bereits bezahlten Beträge vollständig zurück erstattet.

Website

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Links

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Fremdleistungen: Elisabeth Tauss ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer:innen zu erbringen.

Vermerk zur geschlechterneutralen Formulierung:  Alle personenbezogenen Formulierungen im Text beziehen sich auf weibliche und männliche Personen, auch für den Fall, dass es im Text nicht ausgeschrieben ist.